Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11779 A/1985
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
81/11/0054
Entscheidungsdatum
29.05.1985
Index
L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Rechtssatz
Es besteht (arg "anteilig") keine Solidarschuld der Eltern; jeder Elternteil kann vorbringen, dass die Kraft des anderen noch nicht ausgeschöpft wurde. Eine Änderung der Unterhaltsfestsetzung gegenüber einem Elternteil muss bei gleichbleibendem Bedarf zur Änderung auch gegenüber dem anderen Elternteil führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1981110054.X03
Dokumentnummer
JWR_1981110054_19850529X03