Durch Angaben im Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe kann dem Konkretisierungsangebot des § 30 Abs 2 VwGG entsprochen werden. (Hinweis auf B vom 16.10.1981, 81/08/0070)Durch Angaben im Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe kann dem Konkretisierungsangebot des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG entsprochen werden. (Hinweis auf B vom 16.10.1981, 81/08/0070)