Ausführungen zur Ermittlung von Trinkgeldbezügen von Kellnern im Einzelfall mangels Vorliegens einer Trinkgeldpauschalierung gem § 44 Abs 3 ASVG und zum Verhältnis der Schützungsbefugnis des Sozialversicherungsträgers nach § 42 Abs 3 ASVG zu den allgemeinen Grundsätzen der amtswegigen Wahrheitsfindung im Ermittlungsverfahren vor dem Landeshauptmann als Einspruchsbehörde nach dem ASVG 1950 (Hinweis E 15.12.1964 904/64, VwSlg 6525 A/1964).Ausführungen zur Ermittlung von Trinkgeldbezügen von Kellnern im Einzelfall mangels Vorliegens einer Trinkgeldpauschalierung gem Paragraph 44, Absatz 3, ASVG und zum Verhältnis der Schützungsbefugnis des Sozialversicherungsträgers nach Paragraph 42, Absatz 3, ASVG zu den allgemeinen Grundsätzen der amtswegigen Wahrheitsfindung im Ermittlungsverfahren vor dem Landeshauptmann als Einspruchsbehörde nach dem ASVG 1950 (Hinweis E 15.12.1964 904/64, VwSlg 6525 A/1964).