Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2267/80
Entscheidungsdatum
10.02.1981
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Besprechung in:
AnwBl 1981/11, S 466;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2487/79 E 22. Dezember 1980 RS 2
Stammrechtssatz
In Fällen, in denen eine abgabenrechtliche Vorschrift den Begriffsinhalt eines Tatbestandsmerkmales (im Beschwerdefall den Inhalt des Begriffes "Eigentumswohnung") ausdrücklich iS einer bestimmten gesetzlichen Regelung (hier WohnungseigentumsG) verstanden wissen will, bleibt für eine vom umschriebenen Begriffsinhalt abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs 2 BAO kein Raum.In Fällen, in denen eine abgabenrechtliche Vorschrift den Begriffsinhalt eines Tatbestandsmerkmales (im Beschwerdefall den Inhalt des Begriffes "Eigentumswohnung") ausdrücklich iS einer bestimmten gesetzlichen Regelung (hier WohnungseigentumsG) verstanden wissen will, bleibt für eine vom umschriebenen Begriffsinhalt abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß Paragraph 21, Absatz 2, BAO kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002267.X02
Dokumentnummer
JWR_1980002267_19810210X02