Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1981

Geschäftszahl

2267/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2487/79 E 22. Dezember 1980 RS 2

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen eine abgabenrechtliche Vorschrift den Begriffsinhalt eines Tatbestandsmerkmales (im Beschwerdefall den Inhalt des Begriffes "Eigentumswohnung") ausdrücklich iS einer bestimmten gesetzlichen Regelung (hier WohnungseigentumsG) verstanden wissen will, bleibt für eine vom umschriebenen Begriffsinhalt abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß Paragraph 21, Absatz 2, BAO kein Raum.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1981/11, S 466;