Der Beschwerdefall betrifft die Rechtsstellung des Eigentümers eines LKW`s, der diesen LKW einer anderen Person (GesmbH) vermietet hat, in Bezug auf einen einer dritten Person als Lenker unter Berufung auf § 42 StVO erteilten Auftrag, den LKW abzustellen.Der Beschwerdefall betrifft die Rechtsstellung des Eigentümers eines LKW`s, der diesen LKW einer anderen Person (GesmbH) vermietet hat, in Bezug auf einen einer dritten Person als Lenker unter Berufung auf Paragraph 42, StVO erteilten Auftrag, den LKW abzustellen.