Im Hinblick auf die Bestimmung des § 18 Abs 1 StVO muss der nachfolgende Lenker damit rechnen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das Vorderfahrzeug auch rasch abgebremst werden muss (vgl § 21 Abs 1 StVO).Im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 18, Absatz eins, StVO muss der nachfolgende Lenker damit rechnen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das Vorderfahrzeug auch rasch abgebremst werden muss vergleiche Paragraph 21, Absatz eins, StVO).