Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1979

Geschäftszahl

0358/79

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 18, Absatz eins, StVO muss der nachfolgende Lenker damit rechnen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das Vorderfahrzeug auch rasch abgebremst werden muss vergleiche Paragraph 21, Absatz eins, StVO).