Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1672/78
Entscheidungsdatum
07.05.1979
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2155/76 E 25. März 1977 RS 3
Stammrechtssatz
Eine mittelbare Dienstbeschädigung liegt nicht nur dann vor, wenn die als Dienstbeschädigung anerkannte Gesundheitsschädigung die unmittelbare Ursache einer anderen Gesundheitsschädigung bildet oder wenn infolge der Dienstbeschädigung eine Verschlimmerung eines vorbestandenen Leidens eintritt, sondern auch dann, wenn eine Dienstbeschädigung ein erst danach entstandenes alters- oder schicksalsbedingtes akausales Leiden verschlechtert.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil
Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von
Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90
Abs1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001672.X02
Dokumentnummer
JWR_1978001672_19790507X02