Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9726 A/1978
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
1652/77
Entscheidungsdatum
20.12.1978
Index
L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1713/77
Rechtssatz
Eine "neuerliche" Entscheidung liegt nur dann vor, wenn sie in jener Rechtssache ergeht, in der auch die Aufsichtsbehörde angerufen wurde. Eine Bindung an die Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde besteht jedenfalls nur soweit, als die Gemeinde eine neuerliche Entscheidung trifft oder zu treffen hat.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001652.X09
Im RIS seit
13.06.2003
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2010
Dokumentnummer
JWR_1977001652_19781220X09