Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9726 A/1978
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1652/77
Entscheidungsdatum
20.12.1978
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1713/77
Rechtssatz
Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß das subjektivöffentliche Recht der Anrainer als "Korrektiv für ein Fehlverhalten der zuständigen Behörden" zu verstehen wäre. - Die Frage, ob eine Vorschrift im Hinblick auf die räumliche Nähe auch dem Anrainer dient (§ 118 Abs 9 erster Satz NÖ BauO 1976), erfordert eine zweckorientierte Betrachtung; für den Zweck der Vorschrift sind deren - nach den allgemeinen Grundsätzen auszulegende - Regelungsmerkmale bestimmend.Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß das subjektivöffentliche Recht der Anrainer als "Korrektiv für ein Fehlverhalten der zuständigen Behörden" zu verstehen wäre. - Die Frage, ob eine Vorschrift im Hinblick auf die räumliche Nähe auch dem Anrainer dient (Paragraph 118, Absatz 9, erster Satz NÖ BauO 1976), erfordert eine zweckorientierte Betrachtung; für den Zweck der Vorschrift sind deren - nach den allgemeinen Grundsätzen auszulegende - Regelungsmerkmale bestimmend.
Schlagworte
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche
der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001652.X03
Im RIS seit
13.06.2003
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2010
Dokumentnummer
JWR_1977001652_19781220X03