Die Grundverkehrslandeskommission beim Amte der Burgenländischen Landesregierung ist jetzt als Kollegialbehörde eingerichtet, die den Voraussetzungen des Artikels 133 Z 4 B-VG in jeder Hinsicht entspricht.Die Grundverkehrslandeskommission beim Amte der Burgenländischen Landesregierung ist jetzt als Kollegialbehörde eingerichtet, die den Voraussetzungen des Artikels 133 Ziffer 4, B-VG in jeder Hinsicht entspricht.