Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1977

Geschäftszahl

0301/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1430/63 B 12. September 1963 VwSlg 6090 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Die Grundverkehrslandeskommission beim Amte der Burgenländischen Landesregierung ist jetzt als Kollegialbehörde eingerichtet, die den Voraussetzungen des Artikels 133 Ziffer 4, B-VG in jeder Hinsicht entspricht.