Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2734/76
Entscheidungsdatum
17.06.1977
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2324/58 E 9. Mai 1960 RS 1
Stammrechtssatz
Die in den Berufsblättern der österreichischen Berufskartei angeführten ausschließenden Krankheiten stehen mit den einzelnen Anforderungsmerkmalen in einem unlöslichen Zusammenhang und müssen daher bei der Berufseinschätzung nach § 8 KOVG berücksichtigt werden.Die in den Berufsblättern der österreichischen Berufskartei angeführten ausschließenden Krankheiten stehen mit den einzelnen Anforderungsmerkmalen in einem unlöslichen Zusammenhang und müssen daher bei der Berufseinschätzung nach Paragraph 8, KOVG berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002734.X02
Dokumentnummer
JWR_1976002734_19770617X02