Verwaltungsgerichtshof
17.06.1977
2734/76
GRS wie 2324/58 E 9. Mai 1960 RS 1
Die in den Berufsblättern der österreichischen Berufskartei angeführten ausschließenden Krankheiten stehen mit den einzelnen Anforderungsmerkmalen in einem unlöslichen Zusammenhang und müssen daher bei der Berufseinschätzung nach Paragraph 8, KOVG berücksichtigt werden.