Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1977

Geschäftszahl

2734/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2324/58 E 9. Mai 1960 RS 1

Stammrechtssatz

Die in den Berufsblättern der österreichischen Berufskartei angeführten ausschließenden Krankheiten stehen mit den einzelnen Anforderungsmerkmalen in einem unlöslichen Zusammenhang und müssen daher bei der Berufseinschätzung nach Paragraph 8, KOVG berücksichtigt werden.