Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1188/76
Entscheidungsdatum
01.10.1976
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Zum Tätigkeitsbereich eines Durchschnittsbeamten des allgemeinen Hilfsdienstes gehört nicht "hauptsächlich" der zu Fuß vorzunehmende Aktentransport von einem Stockwerk in das andere. Auch sind die Amtsgebäude in der Regel mit einem Aufzug ausgestattet. Es entspricht daher dem allgemeinem Erfahrungsgut, wenn die belangte Behörde bei ihrer rechtlichen Beurteilung von einem das Sitzen gelegentlich unterbrechenden Gehen und Tragen leichter Lasten ausgeht.
Schlagworte
Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen
Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere
Dienstbeschädigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001188.X02
Dokumentnummer
JWR_1976001188_19761001X02