Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid nach § 7 GEG kann nur erheben, wer im Zahlungsauftrag als zahlungspflichtig bezeichnet wurde und dagegen einen Berichtigungsantrag eingebracht hat.Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid nach Paragraph 7, GEG kann nur erheben, wer im Zahlungsauftrag als zahlungspflichtig bezeichnet wurde und dagegen einen Berichtigungsantrag eingebracht hat.