Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1667/73
Entscheidungsdatum
20.05.1974
Index
67 Versorgungsrecht
Norm
KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn9 litc Z702;
Rechtssatz
Wenn eine Muskelatrophie zu einer weiteren Einschränkung der Funktionsfähigkeit des rechten Armes führt, so kann sie nicht in der lediglich für Narbenbildungen vorgesehenen Richtsatzposition IX/c-702 unterfaßt sein, zumal nach dem Nachsatz zu dieser Richtsatzposition "Funktionsbehinderungen durch Narben" nach chirurgischen Gesichtspunkten zusätzlich zu beurteilen sind.
Schlagworte
Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen
Einreihung siehe KOVG RichtsatzV)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001667.X01
Dokumentnummer
JWR_1973001667_19740520X01