Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1667/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1667/73

Entscheidungsdatum

20.05.1974

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn9 litc Z702;

Rechtssatz

Wenn eine Muskelatrophie zu einer weiteren Einschränkung der Funktionsfähigkeit des rechten Armes führt, so kann sie nicht in der lediglich für Narbenbildungen vorgesehenen Richtsatzposition IX/c-702 unterfaßt sein, zumal nach dem Nachsatz zu dieser Richtsatzposition "Funktionsbehinderungen durch Narben" nach chirurgischen Gesichtspunkten zusätzlich zu beurteilen sind.

Schlagworte

Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen Einreihung siehe KOVG RichtsatzV)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001667.X01

Im RIS seit

13.11.2002

Dokumentnummer

JWR_1973001667_19740520X01

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