Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1285/73
Entscheidungsdatum
17.03.1975
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass zum Berufsbild eines in der Verwaltung tätigen Juristen auch die Durchführung von Lokalaugenscheinen gehöre; eine solche Durchführung von Lokalaugenscheinen bedeute keine besondere Erschwernis in der Berufsausübung gegenüber einem Gesunden.
Schlagworte
Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen
Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere
Dienstbeschädigung
Zumutbarer Beruf Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001285.X01
Dokumentnummer
JWR_1973001285_19750317X01