Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1975

Geschäftszahl

1285/73

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass zum Berufsbild eines in der Verwaltung tätigen Juristen auch die Durchführung von Lokalaugenscheinen gehöre; eine solche Durchführung von Lokalaugenscheinen bedeute keine besondere Erschwernis in der Berufsausübung gegenüber einem Gesunden.