Verwaltungsgerichtshof
17.03.1975
1285/73
Ausführungen dahingehend, dass zum Berufsbild eines in der Verwaltung tätigen Juristen auch die Durchführung von Lokalaugenscheinen gehöre; eine solche Durchführung von Lokalaugenscheinen bedeute keine besondere Erschwernis in der Berufsausübung gegenüber einem Gesunden.