Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 0353/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0353/73

Entscheidungsdatum

07.06.1973

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §18;
LAO Wr 1962 §182 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen einer Ermessensentscheidung über das Ausmaß der Abgabennachsicht in Fällen der Unbilligkeit ist nach dem Maßstab rechtlich denkender Menschen vorzugehen; es ist daher auch in Betracht zu ziehen, inwieweit der Steuerberechtigte über den durch das Fehlverhalten des Abgabepflichtigen bewirkten Mehraufwand der Abgabenbehörde hinaus durch das Zufließen von in Wahrheit nicht geschuldeten Steuereingängen bereichert wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000353.X02

Im RIS seit

07.06.1973

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2013

Dokumentnummer

JWR_1973000353_19730607X02

Navigation im Suchergebnis