Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0333/73
Entscheidungsdatum
11.12.1973
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Rechtssatz
Die Behörde übt ihr Ermessen ua iSd Gesetzes, wenn sie den Steuersatz wählt, der sich unter Bedachtnahme auf den in den letzten drei Jahren zur Anwendung gelangten Prozentsatz ergibt. Dabei kann die Einkommensteuerbelastung der vor der Veräußerung liegenden Steuerperioden unter Außerachtlassung der vorzeitigen Abschreibung zum Vergleich herangezogen werden (Hinweis 4.2.1966, 1065/65 und E 23.2.1971, 1913/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000333.X01
Im RIS seit
11.12.1973
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2013
Dokumentnummer
JWR_1973000333_19731211X01