Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4620 F/1973
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0979/72
Entscheidungsdatum
18.12.1973
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz
Zur Begründung einer stillen Gesellschaft (hier: zwischen nahen Angehörigen) ist zwar kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich, doch muß ein mündliches Übereinkommen, wenn es steuerlich anerkannt werde soll, ausreichend nach außen hin zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten. Ein solches nach außen in Erscheinungtreten kann zB in der Mitarbeit des stillen Gesellschafters erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000979.X01
Im RIS seit
18.12.1973
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2013
Dokumentnummer
JWR_1972000979_19731218X01