Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0678/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0678/72

Entscheidungsdatum

26.02.1973

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen, daß bei der gemäß Paragraph 8, KOVG vorzunehmenden berufskundlichen Beurteilung festzustellen ist, inwieweit durch eine Venenerkrankung beider Beine eine Erschwerung der beruflichen Aufgabe eines Richters, nach dem objektiven Berufsbild maßgebenden Anforderungen, vor allem hinsichtlich des Sitzens und Stehens, sich ergibt.

Schlagworte

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere Dienstbeschädigung Einschätzungsverfahren Verhältnis zu anderen Normen Materien Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000678.X03

Im RIS seit

06.11.2002

Dokumentnummer

JWR_1972000678_19730226X03

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