Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0493/72
Entscheidungsdatum
22.10.1973
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1012/70 E 12. Februar 1971 VwSlg 7968 A/1971 RS 1
Stammrechtssatz
Der Tod muß die Folge unmittelbaren oder mittelbaren DB sein. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob es sich um eine im Zeitpunkt des Todes anerkannte oder noch nicht festgestellte und daher nicht anerkannte oder einmal anerkannte und nicht mehr aufscheinende Dienstbeschädigung handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000493.X01
Dokumentnummer
JWR_1972000493_19731022X01