Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0133/72
Entscheidungsdatum
27.11.1972
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Hat der Beschädigte zuletzt und am längsten den Beruf eines Nachwächters ausgeübt, kann der Berufseinschätzung wegen Unterschiedlichkeit der Anforderungen nicht ohne nähere Begründung der Beruf eines Portiers zugrunde gelegt werden.
Schlagworte
Zumutbarer Beruf Besondere Fälle
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000133.X01
Dokumentnummer
JWR_1972000133_19721127X01