Wurde ein Bescheid bereits in einem Zeitpunkt, der vor der Erhebung der Beschwerde liegt, gemäß § 303 Abs 4 BAO aufgehoben, so ist die Beschwerde zurückzuweisen (keine Klaglosstellung - Kostenzuspruch an Behörde, wenn Vorverfahren eingeleitet wurde).Wurde ein Bescheid bereits in einem Zeitpunkt, der vor der Erhebung der Beschwerde liegt, gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO aufgehoben, so ist die Beschwerde zurückzuweisen (keine Klaglosstellung - Kostenzuspruch an Behörde, wenn Vorverfahren eingeleitet wurde).