Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1972

Geschäftszahl

2388/71

Rechtssatz

Wurde ein Bescheid bereits in einem Zeitpunkt, der vor der Erhebung der Beschwerde liegt, gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO aufgehoben, so ist die Beschwerde zurückzuweisen (keine Klaglosstellung - Kostenzuspruch an Behörde, wenn Vorverfahren eingeleitet wurde).

Beachte

y17679;