Verwaltungsgerichtshof
11.04.1972
2388/71
Wurde ein Bescheid bereits in einem Zeitpunkt, der vor der Erhebung der Beschwerde liegt, gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO aufgehoben, so ist die Beschwerde zurückzuweisen (keine Klaglosstellung - Kostenzuspruch an Behörde, wenn Vorverfahren eingeleitet wurde).
y17679;