Der Oberste Patent- und Markensenat ist eine Kollegialbehörde im Sinne des Art 133 Z 4 B-VG; seine Bescheide können daher mittels VwGH-Beschwerde zulässigerweise nicht angefochten werden.Der Oberste Patent- und Markensenat ist eine Kollegialbehörde im Sinne des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG; seine Bescheide können daher mittels VwGH-Beschwerde zulässigerweise nicht angefochten werden.