Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1970

Geschäftszahl

1154/70

Rechtssatz

Der Oberste Patent- und Markensenat ist eine Kollegialbehörde im Sinne des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG; seine Bescheide können daher mittels VwGH-Beschwerde zulässigerweise nicht angefochten werden.