Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7968 A/1971
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1012/70
Entscheidungsdatum
12.02.1971
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Der Tod muß die Folge unmittelbaren oder mittelbaren DB sein. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob es sich um eine im Zeitpunkt des Todes anerkannte oder noch nicht festgestellte und daher nicht anerkannte oder einmal anerkannte und nicht mehr aufscheinende Dienstbeschädigung handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001012.X01
Dokumentnummer
JWR_1970001012_19710212X01