Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1019/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1019/69

Entscheidungsdatum

04.12.1970

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der Erstellung des Berufsbildes eines leitenden Angestellten ist von einer Durchschnittsleistung auszugehen und nicht von Berufsanforderungen, die an einen überforderten leitenden Angestellten gestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001019.X02

Im RIS seit

07.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1969001019_19701204X02

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