Eine gesetzliche Verpflichtung der Abgabenbehörde, bei Gebäuden eines Krankenversicherungsträgers jeweils die gesetzliche Untergrenze der betreffenden Bauklasse je Kubikmeter umbauten Raumes bei der Bewertung in Anschlag zu bringen, kann dem Bewertungsgesetz nicht entnommen werden.
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E 12.3.1970, 267/69 #1;