Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1970

Geschäftszahl

0267/69

Rechtssatz

Eine gesetzliche Verpflichtung der Abgabenbehörde, bei Gebäuden eines Krankenversicherungsträgers jeweils die gesetzliche Untergrenze der betreffenden Bauklasse je Kubikmeter umbauten Raumes bei der Bewertung in Anschlag zu bringen, kann dem Bewertungsgesetz nicht entnommen werden.

*

E 12.3.1970, 267/69 #1;

Beachte

y11372;