Die Absätze 2 und 3 des Art 118 B-VG stellen ihrem Inhalte nach eine Einheit dar. Auf die in Abs 3 demonstrativ aufgezählten abstrakten Materien trifft die Generalklausel des Abs 2 jedenfalls und unwiderleglich zu (Hinweis E VfGH 1.12.1966, VfSlg 5409 A).Die Absätze 2 und 3 des Artikel 118, B-VG stellen ihrem Inhalte nach eine Einheit dar. Auf die in Absatz 3, demonstrativ aufgezählten abstrakten Materien trifft die Generalklausel des Absatz 2, jedenfalls und unwiderleglich zu (Hinweis E VfGH 1.12.1966, VfSlg 5409 A).