Bei den den §§ 487, 488 Strafgesetz entsprechenden Tatbildern liegt Ehrenkränkung nur dann vor, wenn die Beleidigung bloß dem Beleidigten gegenüber ohne Anwesenheit einer dritten Person ausgesprochen wurde.Bei den den Paragraphen 487, 488, Strafgesetz entsprechenden Tatbildern liegt Ehrenkränkung nur dann vor, wenn die Beleidigung bloß dem Beleidigten gegenüber ohne Anwesenheit einer dritten Person ausgesprochen wurde.