Ausführungen zur Frage, daß ein im Zuge von Straßenbauvorhaben rechtskräftig enteigneter Ufergrundstückeigentümer nicht mehr als Betroffener im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 anzusehen ist.Ausführungen zur Frage, daß ein im Zuge von Straßenbauvorhaben rechtskräftig enteigneter Ufergrundstückeigentümer nicht mehr als Betroffener im Sinne des Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 anzusehen ist.