Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.1967

Geschäftszahl

1830/66

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß ein im Zuge von Straßenbauvorhaben rechtskräftig enteigneter Ufergrundstückeigentümer nicht mehr als Betroffener im Sinne des Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 anzusehen ist.