Der Beruf eines Kleinlandwirtes ist dem erlernten Beruf eines Wagners zumindest annähernd gleichwertig und kann daher der Beurteilung nach § 8 KOVG zugrunde gelegt werden.Der Beruf eines Kleinlandwirtes ist dem erlernten Beruf eines Wagners zumindest annähernd gleichwertig und kann daher der Beurteilung nach Paragraph 8, KOVG zugrunde gelegt werden.