Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1967

Geschäftszahl

1790/66

Rechtssatz

Der Beruf eines Kleinlandwirtes ist dem erlernten Beruf eines Wagners zumindest annähernd gleichwertig und kann daher der Beurteilung nach Paragraph 8, KOVG zugrunde gelegt werden.