Das bloße Vorliegen einer niedrigeren Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit kann nicht als ein Nachweis einer maßgebenden Veränderung iSd § 52 KOVG angesehen werden.Das bloße Vorliegen einer niedrigeren Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit kann nicht als ein Nachweis einer maßgebenden Veränderung iSd Paragraph 52, KOVG angesehen werden.