Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0820/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

0820/65

Entscheidungsdatum

04.03.1966

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 3

Stammrechtssatz

Zumutbar ist eine Erwerbstätigkeit, die in ihrer sozialen Geltung dem früheren Berufe oder der Vorbildung des Geschädigten wenigstens annähernd gleichkommt. Wirtschaftliche Nachteile sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit nicht zu berücksichtigen.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000820.X05

Im RIS seit

14.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1965000820_19660304X05

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