Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 0229/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

0229/65

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 7

Stammrechtssatz

Ein Erwerbsbemühen des Beschädigten kann nicht als wesentlicher Beitrag zur Ausübung der als zumutbar erkannten Erwerbstätigkeit gewertet werden, wenn die Betätigung medizinisch als Wagnis zu werten ist oder wenn die Anforderung nur mit medizinisch nicht vertretbarer Überwindung körperlicher Beschwerden, Widerstände oder Schwächen, mit dauernder Nachsicht des Dienstgebers oder nur unter wesentlicher Mithilfe dritter Personen bewältigt werden kann.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000229.X07

Im RIS seit

13.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1965000229_19660128X07

Navigation im Suchergebnis