Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Geschäftszahl

0229/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 7

Stammrechtssatz

Ein Erwerbsbemühen des Beschädigten kann nicht als wesentlicher Beitrag zur Ausübung der als zumutbar erkannten Erwerbstätigkeit gewertet werden, wenn die Betätigung medizinisch als Wagnis zu werten ist oder wenn die Anforderung nur mit medizinisch nicht vertretbarer Überwindung körperlicher Beschwerden, Widerstände oder Schwächen, mit dauernder Nachsicht des Dienstgebers oder nur unter wesentlicher Mithilfe dritter Personen bewältigt werden kann.