Nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung ist hinsichtlich der Kassengebarung nicht nur die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben im Kassabuch, sondern auch die tägliche Abstimmung des Istbestandes und Sollbestandes erforderlich.
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E 21.5.1965, 0166/65 #1;