Im Verfahren nach § 38 leg cit kommt eine Parteistellung nur den Inhabern "bestehender Rechte" iSd § 12 Abs 2 leg cit zu. Das Recht auf die Ausübung der Fischerei zählt nicht zu diesen Rechten. (Hinweis auf E vom 17. Jänner 1963, Zl. 0124/62)Im Verfahren nach Paragraph 38, leg cit kommt eine Parteistellung nur den Inhabern "bestehender Rechte" iSd Paragraph 12, Absatz 2, leg cit zu. Das Recht auf die Ausübung der Fischerei zählt nicht zu diesen Rechten. (Hinweis auf E vom 17. Jänner 1963, Zl. 0124/62)