Ausführungen darüber, warum die Annahme, dass in einem Haushalt von zwei Personen und bei einer Einkommenslage, die durch die Bezüge eines MinOberkoärs. und eine Beschädigtenrente bestimmt ist, ein Aufwand von S 250,-- monatlich für Arbeiten und Besorgungen und von S 168,-- monatlich für eine Bedienerin ohne nähere Begründung als außergewöhnlich anzusehen sei.