Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1964

Geschäftszahl

1613/63

Rechtssatz

Ausführungen darüber, warum die Annahme, dass in einem Haushalt von zwei Personen und bei einer Einkommenslage, die durch die Bezüge eines MinOberkoärs. und eine Beschädigtenrente bestimmt ist, ein Aufwand von S 250,-- monatlich für Arbeiten und Besorgungen und von S 168,-- monatlich für eine Bedienerin ohne nähere Begründung als außergewöhnlich anzusehen sei.