Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1500/62
Entscheidungsdatum
14.12.1962
Index
Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Rechtssatz
Die Löschung einer Abgabenschuld erfolgt in der Annahme auch künftiger Uneinbringlichkeit, somit nicht in Sanierungsabsicht; die durch die Löschung eintretende Gewinnerhöhung stellt einen echten (steuerpflichtigen) Gewinn dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962001500.X02
Im RIS seit
14.12.1962
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Dokumentnummer
JWR_1962001500_19621214X02