Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1805/61
Entscheidungsdatum
31.01.1963
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1761/53 E 3. November 1955 VwSlg 3869 A/1955 RS 1
Stammrechtssatz
Ein Anspruch auf Weitergewährung einer Waisenrente nach Vollendung des 18.Lebensjahres ist - unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Anspruch bestand - immer dann gegeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen sowohl im Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres als auch im Zeitpunkt der Antragstellung zutreffen
Schlagworte
Selbsterhaltungsfähigkeit, Studium
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001805.X01
Im RIS seit
12.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2009
Dokumentnummer
JWR_1961001805_19630131X01